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Untermiete und WG

Das Erlaubnisrecht nach § 553, der schriftliche Vertrag, die Bestätigung für den Untermieter — und die Fallen, für die Sie haften.

✓ Geprüft: 18.7.2026

Ein Zimmer oder die Wohnung unterzuvermieten ist in Deutschland möglich, aber nur mit Erlaubnis des Vermieters. Dabei gibt das Gesetz Ihnen in vielen Fällen kein Bittrecht, sondern einen Anspruch: Bei berechtigtem Interesse muss der Vermieter die Untervermietung eines Teils der Wohnung gestatten und darf nur aus wichtigen Gründen ablehnen.

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    SCHRITT

    Die Erlaubnis: ein Recht, keine Gnade

    Bei berechtigtem Interesse (§ 553 BGB) muss der Vermieter die Untervermietung eines Teils gestatten. Ohne schriftliche Erlaubnis droht die Kündigung.

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    SCHRITT

    Der Untermietvertrag und die WG-Fallen

    Der schriftliche Vertrag schützt beide Seiten. Zwei Grundwahrheiten: Sie bleiben dem Vermieter verantwortlich, und der Untermieter bekommt von IHNEN die Wohnungsgeberbestätigung.

› Mehr über diese Route

Die Route aus zwei Schritten behandelt beide Seiten: wie die Erlaubnis erlangt wird und worauf Sie Anspruch haben, und wie der Untermietvertrag zu gestalten ist, ohne sich selbst Probleme zu schaffen.

Das Entscheidende wird gern vergessen: Gegenüber dem Vermieter haften Sie für alles. Lärm, Schäden und Zahlungsrückstände des Untermieters sind Ihre Verantwortung und nicht seine — und der Untermietvertrag existiert genau dafür, diese Ansprüche weiterreichen zu können.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Muss der Vermieter die Untervermietung erlauben?▾

Häufig ja. Das Gesetz gibt dem Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entsteht. Abgelehnt werden darf nur aus wichtigem Grund, etwa bei Überbelegung.

Und wenn ich die ganze Wohnung untervermieten will?▾

Das ist eine andere Lage: Der Anspruch betrifft einen Teil der Wohnung. Die vollständige Überlassung verlangt eine gesonderte Zustimmung, zu der der Vermieter nicht verpflichtet ist.

Braucht es einen schriftlichen Untermietvertrag?▾

Dringend ja. Ohne ihn fehlen festgelegte Zahlung, Laufzeit und Beendigungsgründe. Die mündliche Absprache wird genau dann zum Problem, wenn der Untermieter nicht mehr zahlt oder nicht ausziehen will.

Wer stellt dem Untermieter die Wohnungsgeberbestätigung aus?▾

Sie als Hauptmieter treten als Wohnungsgeber auf und stellen sie aus. Ohne sie kann sich der Untermieter nicht anmelden, und die Anmeldung ist Pflicht.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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