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SCHRITT

Visum nötig: wer die Reise bezahlt und wie man das belegt

Die Verpflichtungserklärung ist nur einer von drei Wegen. Wenn der Gast eigene Mittel hat, ist sie überflüssig — und Sie haften nicht.

✓ Geprüft: 17.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Deutsche Auslandsvertretung (Botschaft / Generalkonsulat)

federal

Das Visum erteilt die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat im Wohnsitzstaat des GASTES, nicht eine Behörde in Deutschland. Termine nur nach Vereinbarung, Wartezeiten teils Monate.

KOSTEN

Ihr Gast braucht ein Visum. Das heißt noch lange nicht, dass Sie etwas unterschreiben müssen.

Die Visastelle will eine einzige Frage beantwortet sehen: Ist der Aufenthalt finanziell gesichert? Dafür gibt es drei Wege, und sie sind nicht gleich teuer für Sie.

Weg 1 — der Gast belegt eigene Mittel

Kontoauszüge, Gehaltsnachweise, Ersparnisse. Reicht das der Vertretung, ist das Thema erledigt und Sie haften für nichts. Das ist der häufigste und der beste Fall — und der, der am seltensten geprüft wird, weil alle sofort an die Einladung denken.

Weg 2 — formloses Einladungsschreiben

Ein privater Brief: wen Sie erwarten, wann, wo der Gast wohnt. Er stützt den Reisezweck und die Frage der Unterkunft, begründet aber keine Haftung. Kein Formular, kein Amt, keine Gebühr.

Weg 3 — förmliche Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG

Der schwerste Weg, und nur nötig, wenn die eigenen Mittel des Gastes nicht überzeugen. Er führt über die Ausländerbehörde, eine Bonitätsprüfung und eine vollstreckbare Geldverpflichtung. Die nächsten Schritte dieser Route beschreiben ihn.

Unabhängig vom Weg: die Versicherung

Für das Visum ist eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30 000 € Deckung Pflicht, gültig im ganzen Schengen-Raum, für die ganze Reisedauer und einschließlich Rücktransport. Ohne sie wird nicht erteilt — auch mit perfekter Verpflichtungserklärung nicht.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Beim ersten Mal bin ich mit den Gehaltsabrechnungen zur Ausländerbehörde gerannt, bevor ich die Seite der Botschaft gelesen hatte. Dort stand, dass eigene Kontoauszüge des Gastes genügen. Der Termin, die 29 € und fünf Jahre Haftung waren umsonst.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Die Versicherung schließe ich vor dem Visumtermin ab, nicht danach: Ohne Police über 30 000 € nimmt die Vertretung den Antrag gar nicht erst vollständig an, und ein zweiter Termin kostet wieder Wochen.


HÄUFIGE FRAGEN

Was ist der Unterschied zwischen Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung?

Es sind zwei völlig verschiedene Dinge, und sie werden ständig verwechselt. Das Einladungsschreiben ist ein privater Brief ohne Formular und ohne Behörde: Es erklärt, wer wen wann erwartet und wo der Gast wohnt. Haftung begründet es keine. Die Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG ist ein amtlicher Vorgang bei der Ausländerbehörde mit Bonitätsprüfung, Gebühr und einer vollstreckbaren Geldverpflichtung. Wer „Einladung“ sagt, meint meistens das Erste und unterschreibt am Ende das Zweite.

Muss ich als Gastgeber überhaupt zahlen?

Nein. Verlangt wird nur, dass die Finanzierung des Aufenthalts gesichert und belegt ist — von wem, ist offen. Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Ersparnisse des Gastes reichen aus, wenn sie die Vertretung überzeugen. Die Verpflichtungserklärung ist der Ersatz für genau diesen Nachweis, nicht sein Zusatz.

Muss man verwandt sein, um einladen zu können?

Nein. § 68 AufenthG knüpft an niemandes Verwandtschaft an, sondern an die Leistungsfähigkeit des Erklärenden. Freunde, Kollegen und Bekannte können ebenso einladen wie Familie. Verwandtschaft hilft indirekt: Sie macht den Reisezweck für die Visastelle plausibler.

Wo wird das Visum überhaupt beantragt?

Bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Wohnsitzstaat des Gastes, nicht bei einer Behörde in Deutschland. Termine gibt es nur nach Vereinbarung, und die Wartezeit darauf ist an manchen Vertretungen der längste Teil des ganzen Verfahrens — deshalb wird sie zuerst gesucht und nicht zuletzt.

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