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ROUTE

Gäste nach Deutschland einladen: Visum und Verpflichtungserklärung

Zuerst die Frage, die alles entscheidet: Braucht Ihr Gast überhaupt ein Visum? Ohne Visum meist keine Verpflichtungserklärung. Mit Visum: wer zahlt, was es kostet und warum die Haftung fünf Jahre trägt.

✓ Geprüft: 17.8.2026

Diese Route führt einen Besuch auf Zeit: Verwandte, Freunde oder Bekannte kommen für ein paar Wochen und reisen wieder ab. Es geht NICHT um den Familiennachzug — dauerhafter Zuzug von Ehepartnern und Kindern läuft über ein völlig anderes Verfahren mit eigenem Visum und eigenen Voraussetzungen.

Route auf Sie zuschneiden

Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.

Braucht Ihr Gast ein Visum? Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit, nicht das Wohnland.

  1. 1

    SCHRITT

    Braucht Ihr Gast überhaupt ein Visum?

    Die Frage, die alles andere entscheidet. Wer visumfrei einreisen darf, braucht in der Regel gar keine Verpflichtungserklärung — und spart sich Termin, Gebühr und Haftung.

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    SCHRITT

    Besuch ohne Visum: was wirklich gebraucht wird

    Ohne Visum entfällt die Verpflichtungserklärung. Übrig bleiben drei Dinge: Beleg für Zweck und Mittel, eine freiwillige, aber dringend empfohlene Reisekrankenversicherung und das Zählen der 90 Tage.

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    SCHRITT

    Visum nötig: wer die Reise bezahlt und wie man das belegt

    Die Verpflichtungserklärung ist nur einer von drei Wegen. Wenn der Gast eigene Mittel hat, ist sie überflüssig — und Sie haften nicht.

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    SCHRITT

    Bonität: welches Einkommen die Behörde sehen will

    Vor der Unterschrift steht die Bonitätsprüfung. Gezählt wird nicht das Bruttogehalt, sondern was nach Miete und eigenen Unterhaltspflichten übrig bleibt.

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    SCHRITT

    Die Erklärung bei der Behörde abgeben

    Unterschrieben wird persönlich bei der Ausländerbehörde am eigenen Wohnort. Das Original bekommen Sie ausgehändigt und schicken es dem Gast, der es mit dem Visumantrag einreicht.

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    SCHRITT

    Fünf Jahre Haftung: der Umfang im Klartext

    Die Erklärung deckt nicht nur die Unterkunft, und sie endet nicht mit der Abreise: § 68 AufenthG bindet fünf Jahre ab der Einreise — auch dann, wenn der Gast später einen humanitären Titel erhält.

  7. 7

    SCHRITT

    Nach dem Besuch: was die Sache tatsächlich schließt

    Die Abreise beendet die Haftung nicht — sie läuft fünf Jahre. Was Sie aufbewahren, was Sie melden und was passiert, wenn der Gast bleibt.

KOSTEN UND FRISTEN

Wofür auf dieser Route gezahlt wird

  • Reisekrankenversicherung für das VisumPflichtvoraussetzung des Visums, gültig für den ganzen Schengen-Raum und die ganze Reisedauer, inklusive RücktransportDeckung mindestens 30 000 €
  • Anerkennung der Verpflichtungserklärung§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV — je Erklärung, auch bei mehreren Gästen in einem Vorgang unterschiedlich gehandhabt29 €

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Zwischen Ausstellung und Visumerteilung sollen höchstens 6 Monate liegenDie Erklärung bei der Behörde abgebenRichtwert
  • Fünf Jahre ab der durch die Erklärung ermöglichten Einreise (§ 68 Abs. 1 AufenthG)Fünf Jahre Haftung: der Umfang im Klartextharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

Mehr über diese Route

Sie beginnt bewusst nicht beim Formular, sondern bei der Frage, die alles andere entscheidet: Braucht Ihr Gast überhaupt ein Visum? Für einen großen Teil unserer Leserschaft lautet die Antwort nein — ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass reisen visumfrei ein, ebenso Georgien, Moldau und Serbien mit biometrischem Pass. Dann ist die Verpflichtungserklärung schlicht überflüssig, und die Route endet nach zwei Schritten.

Ist ein Visum nötig, folgt der zweite unterschätzte Punkt: Die Verpflichtungserklärung ist nur EINER von drei Wegen, die Finanzierung zu belegen. Reichen die eigenen Mittel des Gastes, unterschreiben Sie gar nichts. Erst wenn sie nicht reichen, führt der Weg über die Ausländerbehörde.

Und dann gilt die Zahl, die in den meisten Ratgebern fehlt: Die Haftung nach § 68 AufenthG läuft fünf Jahre ab der Einreise — nicht bis zur Abreise. Sie umfasst Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheit und Pflege und erlischt innerhalb dieser fünf Jahre ausdrücklich nicht durch einen humanitären Aufenthaltstitel oder internationalen Schutz.

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Womit fange ich an — mit der Einladung oder mit dem Visum?

Mit keinem von beidem, sondern mit der Staatsangehörigkeit des Gastes. Sie entscheidet, ob überhaupt ein Visumverfahren stattfindet, und damit auch, ob eine Verpflichtungserklärung jemals gebraucht wird. Alles andere in dieser Route hängt an dieser einen Antwort.

Wie lange dauert der ganze Weg?

Ohne Visum praktisch gar nicht: Der Gast bucht und reist. Mit Visum bestimmen zwei Wartezeiten den Takt — der Termin bei der Auslandsvertretung, der je nach Land Wochen bis Monate im Voraus vergeben wird, und danach die Bearbeitung des Visumantrags. Der Behördengang für die Erklärung selbst ist dagegen kurz, muss aber vor dem Visumtermin erledigt sein, weil das Original mitgereicht wird.

Was kostet das alles zusammen?

Die Anerkennung der Verpflichtungserklärung kostet 29 € nach § 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV. Dazu kommen die Visumgebühr, die der Gast bei der Auslandsvertretung zahlt, und die Reisekrankenversicherung mit mindestens 30 000 € Deckung. Ohne Visumverfahren entfallen die ersten beiden Posten vollständig.

Ist das dasselbe wie Familiennachzug?

Nein, und die Verwechslung ist teuer. Diese Route betrifft einen Besuch bis 90 Tage. Der Nachzug von Ehepartnern und Kindern zum dauerhaften Leben in Deutschland ist ein eigenes Verfahren mit nationalem Visum, Sprachnachweis, Wohnraum- und Einkommensanforderungen. Eine Verpflichtungserklärung ersetzt ihn nicht und verkürzt ihn nicht.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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