ROUTE
Gäste nach Deutschland einladen: Visum und Verpflichtungserklärung
Zuerst die Frage, die alles entscheidet: Braucht Ihr Gast überhaupt ein Visum? Ohne Visum meist keine Verpflichtungserklärung. Mit Visum: wer zahlt, was es kostet und warum die Haftung fünf Jahre trägt.
✓ Geprüft: 17.8.2026
Diese Route führt einen Besuch auf Zeit: Verwandte, Freunde oder Bekannte kommen für ein paar Wochen und reisen wieder ab. Es geht NICHT um den Familiennachzug — dauerhafter Zuzug von Ehepartnern und Kindern läuft über ein völlig anderes Verfahren mit eigenem Visum und eigenen Voraussetzungen.
Route auf Sie zuschneiden
Beantworten Sie ein paar Fragen — dann bleiben nur die Schritte übrig, die Sie wirklich brauchen. Überflüssige blenden wir aus.
Braucht Ihr Gast ein Visum? Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit, nicht das Wohnland.
KOSTEN UND FRISTEN
Wofür auf dieser Route gezahlt wird
- Reisekrankenversicherung für das VisumPflichtvoraussetzung des Visums, gültig für den ganzen Schengen-Raum und die ganze Reisedauer, inklusive RücktransportDeckung mindestens 30 000 €
- Anerkennung der Verpflichtungserklärung§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV — je Erklärung, auch bei mehreren Gästen in einem Vorgang unterschiedlich gehandhabt29 €
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Zwischen Ausstellung und Visumerteilung sollen höchstens 6 Monate liegenDie Erklärung bei der Behörde abgebenRichtwert
- Fünf Jahre ab der durch die Erklärung ermöglichten Einreise (§ 68 Abs. 1 AufenthG)Fünf Jahre Haftung: der Umfang im Klartextharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Sie beginnt bewusst nicht beim Formular, sondern bei der Frage, die alles andere entscheidet: Braucht Ihr Gast überhaupt ein Visum? Für einen großen Teil unserer Leserschaft lautet die Antwort nein — ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass reisen visumfrei ein, ebenso Georgien, Moldau und Serbien mit biometrischem Pass. Dann ist die Verpflichtungserklärung schlicht überflüssig, und die Route endet nach zwei Schritten.
Ist ein Visum nötig, folgt der zweite unterschätzte Punkt: Die Verpflichtungserklärung ist nur EINER von drei Wegen, die Finanzierung zu belegen. Reichen die eigenen Mittel des Gastes, unterschreiben Sie gar nichts. Erst wenn sie nicht reichen, führt der Weg über die Ausländerbehörde.
Und dann gilt die Zahl, die in den meisten Ratgebern fehlt: Die Haftung nach § 68 AufenthG läuft fünf Jahre ab der Einreise — nicht bis zur Abreise. Sie umfasst Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheit und Pflege und erlischt innerhalb dieser fünf Jahre ausdrücklich nicht durch einen humanitären Aufenthaltstitel oder internationalen Schutz.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Mit dem Formular anfangen, statt zuerst die Visumpflicht zu prüfen. Wer visumfrei einreisen darf, braucht die Erklärung fast nie — Termin, 29 € und fünf Jahre Haftung wären umsonst.
- Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung verwechseln. Das eine ist ein privater Brief ohne jede Haftung, das andere ein Behördenvorgang mit vollstreckbarer Geldschuld. Im Alltag heißt beides „Einladung“.
- Annehmen, die Haftung ende mit der Abreise des Gastes. Sie läuft fünf Jahre ab der Einreise, und ein späterer humanitärer Titel beendet sie ausdrücklich nicht.
- Die Erklärung auf Vorrat holen. Zwischen Ausstellung und Visumerteilung sollen höchstens sechs Monate liegen — ein zu früh geholtes Dokument kostet die Gebühr ein zweites Mal.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Womit fange ich an — mit der Einladung oder mit dem Visum?▾
Mit keinem von beidem, sondern mit der Staatsangehörigkeit des Gastes. Sie entscheidet, ob überhaupt ein Visumverfahren stattfindet, und damit auch, ob eine Verpflichtungserklärung jemals gebraucht wird. Alles andere in dieser Route hängt an dieser einen Antwort.
Wie lange dauert der ganze Weg?▾
Ohne Visum praktisch gar nicht: Der Gast bucht und reist. Mit Visum bestimmen zwei Wartezeiten den Takt — der Termin bei der Auslandsvertretung, der je nach Land Wochen bis Monate im Voraus vergeben wird, und danach die Bearbeitung des Visumantrags. Der Behördengang für die Erklärung selbst ist dagegen kurz, muss aber vor dem Visumtermin erledigt sein, weil das Original mitgereicht wird.
Was kostet das alles zusammen?▾
Die Anerkennung der Verpflichtungserklärung kostet 29 € nach § 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV. Dazu kommen die Visumgebühr, die der Gast bei der Auslandsvertretung zahlt, und die Reisekrankenversicherung mit mindestens 30 000 € Deckung. Ohne Visumverfahren entfallen die ersten beiden Posten vollständig.
Ist das dasselbe wie Familiennachzug?▾
Nein, und die Verwechslung ist teuer. Diese Route betrifft einen Besuch bis 90 Tage. Der Nachzug von Ehepartnern und Kindern zum dauerhaften Leben in Deutschland ist ein eigenes Verfahren mit nationalem Visum, Sprachnachweis, Wohnraum- und Einkommensanforderungen. Eine Verpflichtungserklärung ersetzt ihn nicht und verkürzt ihn nicht.