Diese Route beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit einer Frage, die über alles Weitere entscheidet: Braucht Ihr Gast für den Besuch überhaupt ein Visum?
Denn die Verpflichtungserklärung ist kein Einladungsritual, sondern ein Baustein des Visumverfahrens. Wo kein Visum beantragt wird, wird sie in aller Regel auch nicht gebraucht — und mit ihr entfallen Behördentermin, Gebühr und eine Haftung, die fünf Jahre trägt.
Was die Antwort bestimmt
Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit des Gastes, nicht sein Wohnland und nicht Ihr Status in Deutschland. Ein ukrainischer Staatsangehöriger mit biometrischem Pass reist visumfrei ein, auch wenn er seit Jahren in einem visumpflichtigen Land lebt.
Für Kurzaufenthalte bis 90 Tage je 180 Tage gelten die Einreisevoraussetzungen aus Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/399: gültiges Reisedokument, Visum nur soweit vorgeschrieben, Beleg für Zweck und Umstände des Aufenthalts, ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt, kein Eintrag im SIS.