Der Widerruf ist erklärt, jetzt beginnt die Abrechnung. Hier warten die meisten Überraschungen: Hinsendekosten, Rücksendekosten und die Frage, womit erstattet wird.
Rückabwicklung: wer was und in welcher Frist zurückgibt
Nach dem Widerruf geben beide Seiten das Empfangene binnen vierzehn Tagen zurück. Erstattet wird mit demselben Zahlungsmittel, die Rücksendung zahlt meist der Verbraucher.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Der Shop erstattete den Warenwert ohne Versand und verwies auf seine Regeln. Gesetzlich wird die Standardlieferung erstattet, nach dem Hinweis auf die Norm kam das Geld.
Senden Sie mit Sendungsverfolgung zurück und heben Sie den Beleg auf. Der Streit dreht sich fast immer um die Frage, ob die Ware angekommen ist, und entschieden wird er mit diesem Zettel.
Nützliche Tools
- Verbraucherzentrale Recht
Verbraucherschutz und Beratung.
HÄUFIGE FRAGEN
In welcher Frist muss der Händler erstatten? ▾
Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach vierzehn Tagen zurückzugewähren. Das gilt für beide Seiten: Der Verbraucher sendet die Ware, der Unternehmer erstattet das Geld, und beide sind an dieselbe Frist gebunden.
Werden die Hinsendekosten erstattet? ▾
Ja, aber nur im Standardumfang. Der Unternehmer muss auch Zahlungen für die Lieferung zurückgewähren, nicht jedoch Mehrkosten, die entstanden sind, weil der Verbraucher statt der günstigsten angebotenen Standardlieferung eine andere Art gewählt hat.
Wer trägt die Rücksendekosten? ▾
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, wenn der Unternehmer ihn über diese Pflicht unterrichtet hat. Fehlt diese Unterrichtung, bleiben die Kosten beim Händler. Zudem besteht keine Pflicht zur Rücksendung, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
Darf der Händler mit einem Gutschein erstatten? ▾
Im Grundsatz nicht. Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Vereinbart heißt hier: von Ihnen zugestimmt.