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↰ Werkstudent: Arbeiten im Studium
SCHRITT

Werkstudent ist ein eigener Status, kein Nebenjob

Wer während des Studiums arbeitet, ist von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die Rentenversicherung bleibt bestehen — sie ist von der Befreiung nicht erfasst.

✓ Geprüft: 2.8.2026

WAS ZU TUN

Arbeiten während des Studiums ist in Deutschland eigen geregelt. Für Studierende macht das Gesetz eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht — vorausgesetzt, das Studium bleibt die Hauptsache. Diese Ausnahme heißt Werkstudentenprivileg. Sie verändert den Nettobetrag spürbar, greift aber nicht von selbst: Sie hat Bedingungen, und geprüft werden sie nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Krankenkasse.

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› Details und Tipps
👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Das Erste, was man verstanden haben sollte: Werkstudent ist keine Stellenbezeichnung, sondern ein Versicherungsstatus. Der Arbeitgeber kann Werkstudent in die Anzeige schreiben, geprüft wird das Privileg aber von der Krankenkasse — und die sieht auf die Tatsachen, nicht auf die Vertragsüberschrift.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich dachte ein halbes Jahr lang, mit dem Wort Werkstudent im Vertrag sei alles geregelt. Dann standen Rentenbeiträge auf der Abrechnung und ich hielt das für einen Fehler der Buchhaltung. So gehört es sich aber: Die Befreiung erfasst die Rentenversicherung nicht.


HÄUFIGE FRAGEN

Worin unterscheidet sich der Werkstudent vom Minijob? ▾

Der Minijob hat eine Grenze beim Geld, der Werkstudent eine bei der Zeit. Der Minijob begrenzt den Monatsverdienst und erlaubt darunter beliebig viele Stunden. Beim Werkstudenten ist es umgekehrt: Das Gehalt darf voll sein und wird zur Rentenversicherung verbeitragt, dafür ist die Arbeitszeit in der Vorlesungszeit begrenzt.

Welche Beiträge entfallen genau? ▾

Das Gesetz stellt von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Die Rentenversicherung bleibt: Die Beiträge werden vom Gehalt einbehalten und laufen auf das eigene Konto bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Befreiung ist also unvollständig, und in der Abrechnung ist das sichtbar.

Wer gilt als ordentlich Studierender? ▾

Wer das Studium tatsächlich als Hauptsache betreibt: gültige Immatrikulation, Teilnahme am Lehrbetrieb, Fortschritt im Studiengang. Eine bloße Einschreibung bei faktischer Vollzeittätigkeit fällt nicht darunter, und dann entfällt das Privileg.

Gilt der Status im Urlaubssemester? ▾

In der Regel nicht: Während eines Urlaubssemesters gilt man üblicherweise nicht als ordentlich Studierender, weil das Studium ruht. Die Praxis der Kassen ist hier streng und hängt am Grund der Beurlaubung, deshalb klärt man den Status besser vorher mit der eigenen Krankenkasse als hinterher.

OFFIZIELLE QUELLEN

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