ROUTE
Arbeiten im Studium: der Werkstudent
Die Beitragsbefreiung gilt, solange das Studium vor der Arbeit steht. Es gibt zwei Grenzen — Stunden für die Kasse und Arbeitstage für die Ausländerbehörde — und sie werden verschieden gezählt.
✓ Geprüft: 2.8.2026
Arbeiten während des Studiums ist in Deutschland kein bloßer Nebenjob, sondern ein eigener Rechtsstatus mit eigenen Grenzen. Für Studierende macht das Gesetz eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht: Solange das Studium die Hauptsache bleibt, fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht an. Diese Ausnahme ist das Werkstudentenprivileg, und netto bleibt damit deutlich mehr übrig.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Das Studienjahr ist der Bezugsrahmen: gezählt wird, in wie vielen Wochen die Grenze überschritten wurdeDie Zwanzig-Stunden-Grenze und was in den Semesterferien giltRichtwert
- Das Kalenderjahr ist der Bezugsrahmen des ArbeitstagekontosStudierende ohne EU-Pass: das Arbeitstagekonto im Aufenthaltstitelharte Frist
- Die freiwillige Erklärung ist für mehrere zurückliegende Jahre möglich — die genaue Frist für das laufende Jahr prüfenSteuern, Rente und das Geld, das zurückkommtRichtwert
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Grenzen gibt es allerdings zwei, und sie gehören verschiedenen Stellen. Die erste ist sozialversicherungsrechtlich: etwa zwanzig Wochenstunden in der Vorlesungszeit, jenseits derer die Kasse annimmt, die Arbeit habe das Studium verdrängt. Die zweite betrifft nur Studierende ohne EU-Pass und steht im Aufenthaltsgesetz: 140 Arbeitstage im Jahr mit eigener Zählweise. Der erste Verstoß kostet Geld, der zweite berührt den Aufenthaltstitel selbst.
Die Route aus vier Schritten geht beide Grenzen durch und endet bei dem, woran Studierende zuletzt denken: Die Lohnsteuer wird monatlich berechnet, der Grundfreibetrag gilt aber fürs Jahr — deshalb kommt Einbehaltenes über die Erklärung für mehrere zurückliegende Jahre oft zurück.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Aufenthaltstitel mit Eintrag zur erlaubten Beschäftigung
- Aufstellung der Arbeitstage im Kalenderjahr
- Immatrikulationsbescheinigung
- Lohnsteuerbescheinigung je Jahr
- Gehaltsabrechnungen
- Belege über Ausbildungskosten
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Zwanzig Stunden und 140 Tage für dieselbe Regel halten. Es sind zwei unabhängige Konten: das erste prüft die Krankenkasse, das zweite die Ausländerbehörde.
- Sich auf Zahlen aus alten Ratschlägen verlassen. Die Regelung für Studierende ohne EU-Pass wurde neu gefasst, die früheren 120 ganzen oder 240 halben Tage gelten nicht mehr.
- In den Ferien über die Grenze arbeiten, ohne Wochen zu zählen. Wochen mit Mehrarbeit summieren sich über das Studienjahr, und bei zu vielen gilt das Privileg rückwirkend als entfallen — mit Beiträgen für den ganzen Zeitraum.
- Keine Steuererklärung abgeben, weil es bei einem Studentengehalt angeblich nichts zu holen gibt. Gerade wer nicht alle Monate gearbeitet hat, hat meist zu viel gezahlt.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Muss man zwingend unter zwanzig Stunden bleiben?▾
Die Zahl steht nicht im Gesetzestext: Sie ist aus der Praxis der Sozialversicherung und der Rechtsprechung als Grenze entstanden, ab der das Studium nicht mehr die Hauptsache ist. Mehr zu arbeiten ist nicht verboten, das Privileg entfällt dann aber und die Beschäftigung wird voll versicherungspflichtig.
Zahlen Werkstudenten Rentenbeiträge?▾
Ja, immer. Die Befreiung erfasst Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nicht die Rentenversicherung. Die Beiträge werden vom Gehalt einbehalten und als Versicherungsmonate auf dem Konto bei der Rentenversicherung geführt.
Zählt eine Stelle als Hilfskraft an der eigenen Hochschule mit?▾
Auf das Arbeitstagekonto des Aufenthaltsgesetzes werden studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule ausdrücklich nicht angerechnet. Das ist in der Norm gesondert geregelt, zu prüfen ist es aber am konkreten Vertrag und nicht an der Bezeichnung in der Anzeige.
Darf man bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig arbeiten?▾
Ja, gezählt wird aber zusammen. Sowohl die Stunden in der Vorlesungszeit als auch die Arbeitstage nach dem Aufenthaltsrecht addieren sich über alle Beschäftigungen und werden nicht je Vertrag getrennt bewertet. Genau daran geht der Status am häufigsten verloren: Jede Stelle für sich wirkt klein.
Für wie viele zurückliegende Jahre ist die Erklärung möglich?▾
Die freiwillige Erklärung lässt sich für mehrere zurückliegende Jahre abgeben, was für Studierende meist eine Erstattung für die gesamte Arbeitszeit bedeutet. Die genaue Frist für das laufende Jahr gehört vor der Abgabe geprüft, weil sie ab dem Ende jedes Steuerjahres läuft.