Kurzzeitkennzeichen: Kennzeichen für die Überführung
Nur nötig, wenn das Auto abgemeldet ist. Gilt 5 Tage – wird an der Zulassungsstelle beantragt. Ohne sie droht ein Bußgeld ab 70 €.
WAS ZU TUN IST
Was ist das und wann handeln?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Kennzeichen für die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs. Ohne es ist die Fahrt ein Ordnungswidrigkeitsverstoß: Bußgeld ab 70 € und 1 Punkt in Flensburg. Beantragen Sie das Kennzeichen vor der Abholung des Fahrzeugs.
Wo beantragen und was kostet es?
Antrag persönlich an der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort (nicht am Wohnort des Verkäufers). Kosten: ca. 40 €. Gültigkeitsdauer: genau 5 Kalendertage ab dem gewählten Startdatum. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer für die Überführungsversicherung, Kaufvertrag.
Typische Fehler
Ich habe das Kurzzeitkennzeichen von Montag bis Freitag beantragt, die Überführung dann aber auf Samstag verschoben – Kennzeichen bereits ungültig. Bußgeld 70 €. Das Kurzzeitkennzeichen gilt für konkrete Tage – planen Sie mit Puffer und beantragen Sie es 5 Tage im Voraus.
Ich habe meine normale eVB für das Kurzzeitkennzeichen genutzt – der Versicherer lehnte die Schadenregulierung bei einem kleinen Unfall während der Überführung ab: Der Vertrag deckte kein nicht zugelassenes Fahrzeug. Für das Kurzzeitkennzeichen immer eine separate Überführungs-eVB abschließen.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen? ▾
Kurzzeitkennzeichen (rotes Kennzeichen, §42 StVZO) gilt exakt 5 Kalendertage, ohne Streckenbindung. Überführungskennzeichen (§19 FZV) ist an eine bestimmte Route gebunden und günstiger (~11 € vs. ~40 €), erfordert aber eine Routenangabe im Voraus. Für den Kauf beim Privatverkäufer in einer anderen Stadt ist das Kurzzeitkennzeichen die einfachere Wahl.
Brauche ich eine separate Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen? ▾
Ja. Bei der Beantragung wird eine separate eVB-Nummer für die Überführungsversicherung vorgelegt – Ihre normale Haftpflicht gilt nicht für ein fremdes (noch nicht zugelassenes) Fahrzeug. Überführungsversicherungen bieten dieselben Versicherer an wie normale Kfz-Versicherungen.
Darf ich mit einem nicht fahrtauglichen Auto und Kurzzeitkennzeichen fahren? ▾
Nein. Das Kurzzeitkennzeichen befreit nicht von den Anforderungen der StVO und der technischen Betriebssicherheit. Ist das Auto nicht zur Hauptuntersuchung zugelassen, darf es mit keinen Kennzeichen gefahren werden. Für die Überführung eines technisch defekten Fahrzeugs ist ein Abschleppwagen erforderlich.