ROUTE
Kirchenaustritt
8–9 Prozent der Steuer für eine Mitgliedschaft aus dem Anmeldeformular. Was sie kostet, wie der Austritt in einem Termin gelingt — und was sich wirklich ändert.
✓ Geprüft: 15.8.2026
Die Kirchensteuer entsteht in Deutschland nicht aus dem Kirchgang, sondern aus einem Feld im Meldeformular. Wer dort eine Konfession angibt, bei dem behält das Finanzamt von diesem Moment an acht oder neun Prozent der Einkommensteuer ein — automatisch und zusammen mit dem Gehalt.
KOSTEN UND FRISTEN
Wofür auf dieser Route gezahlt wird
- Kirchenaustrittje nach Land; Bremen kostenlos25–60 €
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Die Route aus zwei Schritten liefert die Entscheidungsgrundlage und den Ablauf: was es Sie jährlich tatsächlich kostet, was die Mitgliedschaft bringt und was der Austritt nimmt, und wie der Austritt in einem Termin beim Amtsgericht oder Standesamt erledigt wird, je nach Bundesland.
Die Entscheidung ist persönlich und nicht auf Geld reduzierbar: Der Austritt bedeutet den Verzicht auf kirchliche Trauung, Taufe und Bestattung und kann eine Beschäftigung bei kirchlichen Trägern berühren, von denen es in Deutschland viele gibt. Deshalb beginnt die Route mit Rechnung und Folgen, nicht mit dem Formular.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Ausweis + ggf. Aufenthaltstitel
- Gebühr 25–60 € (je Land)
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Annehmen, nur Kirchgänger zahlten. Die Steuer hängt am Eintrag der Konfession im Melderegister, nicht am Kirchenbesuch, und wird von selbst einbehalten.
- Den Austritt online oder per Post erklären wollen. Die Erklärung erfolgt persönlich und mit Ausweis — in nahezu allen Ländern Voraussetzung.
- Erwarten, dass die Steuer sofort endet. Sie entfällt ab einem bestimmten Zeitpunkt nach der Erklärung, nicht rückwirkend.
- Die Arbeit nicht mitbedenken. Manche kirchlichen Arbeitgeber verlangen die Mitgliedschaft, dort hat der Austritt unmittelbare arbeitsrechtliche Folgen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Woher kommt meine Mitgliedschaft, wenn ich nie eingetreten bin?▾
Meist aus dem Konfessionsfeld im Formular der ersten Anmeldung. Die dort angegebene Zugehörigkeit geht an das Finanzamt, und die Kirchensteuer wird ohne gesonderte Mitteilung zusammen mit der Einkommensteuer einbehalten.
Was kostet das im Jahr?▾
Acht oder neun Prozent der Einkommensteuer je nach Bundesland — nicht des Gehalts. Bei mittlerem Einkommen ist das eine spürbare Jahressumme, und der genaue Betrag steht als eigene Zeile auf der Gehaltsabrechnung.
Wo wird der Austritt erklärt?▾
Je nach Bundesland beim Amtsgericht oder Standesamt, persönlich und mit Ausweis. Ablauf und Gebühr unterscheiden sich, das eigene Land gehört deshalb vorher geklärt, um nicht zweimal zu gehen.
Was ändert sich außer dem Geld?▾
Kirchliche Trauung, Taufe und Bestattung entfallen, und in Einzelfällen ist eine Beschäftigung bei kirchlichen Trägern betroffen. Ein Wiedereintritt ist möglich, läuft aber als eigenes Verfahren über die Kirche.