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Rente wegen Todes: Witwen-, Witwer- und Waisenrente

Welche Rente überlebenden Ehegatten und Kindern zusteht, warum die ersten drei und die letzten zwölf Monate zählen und wie eigenes Einkommen angerechnet wird.

✓ Geprüft: 11.8.2026

Die Hinterbliebenenrente ist die gesetzliche Rente wegen Todes: Witwen- oder Witwerrente und Waisenrente für die Kinder. Von Amts wegen wird sie nicht bewilligt — die Rentenversicherung wartet auf den Antrag und zahlt rückwirkend höchstens für zwölf Monate vor dem Antragsmonat. Die Höhe hängt nicht an der Dauer der Ehe, sondern an drei Dingen: welche Rente greift, in welchem Zeitabschnitt Sie sich befinden und wie hoch das eigene Einkommen ist. Die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat rechnen mit erhöhtem Faktor, danach beginnt die Einkommensanrechnung.

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    SCHRITT

    Prüfen, welche Rente in Betracht kommt

    Das Gesetz unterscheidet kleine und große Witwen- oder Witwerrente. Der Unterschied liegt nicht an den Beiträgen des Verstorbenen, sondern an Alter, Kindern und Erwerbsfähigkeit des überlebenden Ehegatten.

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    SCHRITT

    Den Antrag rechtzeitig stellen

    Eine Rente wegen Todes wird nicht von Amts wegen gezahlt. Rückwirkend gibt es sie höchstens für zwölf Monate vor dem Antragsmonat, und die ersten drei Monate rechnen mit erhöhtem Faktor.

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    SCHRITT

    Verstehen, wie eigenes Einkommen angerechnet wird

    Nach den ersten drei Monaten mindert eigenes Einkommen die Rente. Der Mechanismus ist fest: Freibetrag, Zuschlag je Kind und vierzig Prozent des Rests.

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    SCHRITT

    Mit dem Rentensplitting vergleichen und Wiederheirat einrechnen

    Die Witwenrente ist nicht der einzige Weg. Das Gesetz erlaubt stattdessen eine Aufteilung der Rentenansprüche, und bei Wiederheirat wird die Rente mit einer Einmalsumme abgefunden.

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    SCHRITT

    Steuern, Beiträge und Mitteilungspflichten klären

    Die Rente läuft — es bleiben drei Dinge: die Steuer darauf, die Beiträge zur Krankenversicherung und die Mitteilungspflicht, aus der die meisten Rückforderungen entstehen.

KOSTEN UND FRISTEN

Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

  • Kleine Witwen- oder Witwerrente längstens 24 Kalendermonate nach Ablauf des SterbemonatsPrüfen, welche Rente in Betracht kommtharte Frist
  • Rückwirkende Zahlung höchstens zwölf Kalendermonate vor dem AntragsmonatDen Antrag rechtzeitig stellenharte Frist

Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.

› Mehr über diese Route

Diese Strecke nimmt das ganze Bild auseinander: was die kleine von der großen Rente trennt und warum eine davon auf zwei Jahre begrenzt ist, wie die Alterstabelle zu lesen ist und was bei einer Ehe unter einem Jahr gilt, wie der Antrag läuft und was beizufügen ist, nach welchem Mechanismus eigenes Gehalt angerechnet wird, wie sich Rentensplitting von der Witwenrente unterscheidet und wann es möglich ist, was bei Wiederheirat passiert und welche Pflichten nach der Bewilligung bleiben — Steuer, Kassenbeiträge und Meldungen. Ihre Höhe berechnen wir nicht und Ihre Lage bewerten wir nicht: die Strecke zeigt den Aufbau des Verfahrens und die Stellen, an denen Geld unbemerkt verloren geht.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Alle möglichen Dokumente für diese Route

WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE

Für wen ist diese Strecke gedacht?▾

Für überlebende Ehegatten oder Lebenspartner eines gesetzlich rentenversicherten Menschen und für Eltern, die die Rente für Kinder beantragen. Wo der Verstorbene Beamter war oder ein berufsständisches Versorgungswerk zahlte, gilt ein eigenes Recht.

Worin unterscheidet sich das von Erbschaft und privater Lebensversicherung?▾

Die Erbschaft umfasst Vermögen und Schulden und geht auf einmal über. Eine private Versicherung zahlt aus einem vorher geschlossenen Vertrag. Die Rente wegen Todes gehört weder zum Nachlass noch zu einem Vertrag: sie ist ein eigenes soziales Recht des Überlebenden.

Spielt es eine Rolle, ob der überlebende Ehegatte gearbeitet hat?▾

Für den Anspruch nicht, für die Höhe ja. Nach den ersten drei Monaten wird eigenes Einkommen nach einem festen Mechanismus angerechnet, und zwar nur ein Teil des Betrags über dem Freibetrag, nicht das ganze Einkommen.

Was gilt, wenn der Verstorbene in mehreren Ländern gearbeitet hat?▾

Zeiten in anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz werden nach den Koordinierungsregeln berücksichtigt, der Antrag läuft über die deutsche Rentenversicherung. Bei der Anrechnung regelt das Gesetz eigens den Fall, dass dasselbe Einkommen bereits eine vergleichbare Rente im Ausland gemindert hat.

WAS MEISTENS ALS NÄCHSTES KOMMT

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