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Kfz-Zoll-Rechner: Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für die Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land — oder prüfen Sie, ob Sie als Übersiedlungsgut vollständig befreit sind.

Die 0 % kommen aus der Verordnung (EU) 2026/1455 für Waren mit Ursprung in den USA; sie gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Der Ursprung ist nichtpräferenziell zu bestimmen: es zählt der Herstellungsort, nicht die Marke, und die VIN allein belegt ihn nicht. Der Nullsatz gilt nicht automatisch, sondern auf Grundlage der Nachweise; über den Einzelfall entscheidet der Zoll. Verlangt wird außerdem ein Nachweis der unmittelbaren Beförderung: die Ware kam direkt aus den USA in die EU oder blieb beim Transport durch andere Länder unter zollamtlicher Überwachung und ohne wesentliche Veränderungen (Art. 59a UZK-IA). Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällt in jedem Fall an.

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Transaktionswert. Bei zu niedrigem Preis setzt der Zoll den Marktwert an (Schwacke/Eurotax).

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Fracht, Transport, Versicherung bis zum ersten Ort in der EU. Bei Überführung auf eigener Achse: 0.

⚠️ Autos aus Russland und Belarus dürfen nicht in die EU — private auch nicht

Das Verbot gilt für jedes Auto, das aus Russland oder Belarus einreist, unabhängig von Marke und Montageland. Die Befreiung als Übersiedlungsgut hebt es nicht auf: sie befreit von den Einfuhrabgaben, nicht von den Sanktionen. Bei der Einfuhr kann das Fahrzeug sichergestellt werden. Der EuGH hat im Februar 2026 in einem Verfahren um ein privates Fahrzeug bestätigt, dass das Verbot für alle diese Güter gilt, ohne Prüfung des Einzelfalls. Enge Ausnahmen gibt es, sie gelten aber nicht automatisch, es entscheidet die Behörde. Klären Sie das vor der Fahrt beim Zoll. zoll.de ↗

Grundlage: Art. 3i und Anhang XXI der Verordnung (EU) 833/2014; für Belarus Art. 1ra und Anhang XXVII der Verordnung (EG) 765/2006; Rechtssache C-619/24 vom 05.02.2026.

Übersiedlungsgut-Check (vollständige Abgabenbefreiung)

Übersiedlungsgut-Check (vollständige Abgabenbefreiung)

Markieren Sie die Voraussetzungen, die auf Sie zutreffen:

Berechnung der Einfuhrabgaben

Zollwert (Fahrzeug + Transport)
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Zollabgabe (10 %)
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Bemessungsgrundlage EUSt (Zollwert + Zoll)
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Einfuhrumsatzsteuer (19 %)
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Gesamtbetrag beim Zoll
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Sätze: Zoll 10 % (Pkw, Zolltarifnummer 8703), 8 %/6 % (Krafträder), EUSt 19 % — Stand 2026. Die Berechnung ist unverbindlich und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Verbindlich entscheidet das Hauptzollamt.

✓ Aktualität geprüft am: 18. Oktober 2026

Alle Rechenwerte und Grenzen entsprechen den offiziellen Angaben der Behörden:

Nächster Schritt nach dem Zoll: eVB-Nummer

Ohne eVB-Nummer keine Zulassung. Online in wenigen Minuten:

Einige Links können Partnerlinks sein — der Preis ändert sich für Sie nicht. Es werden keine Daten erhoben.

🚘 Schritt-für-Schritt-Route: Verzollung und Zulassung →

Häufige Fragen

Warum 10 % Zoll und nicht 6,5 %?

Der Gemeinsame Zolltarif der EU sieht für Pkw (Position 8703) 10 % des Zollwerts vor. Der Satz von 6,5 % kursiert in veralteten Artikeln, gilt aber nicht für Pkw.

Worauf wird die EUSt berechnet?

Die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) wird auf Zollwert plus Zollabgabe erhoben. Die Gesamtbelastung für einen Pkw beträgt daher rund 31 % des Fahrzeugwerts.

Was passiert bei einem zu niedrigen Kaufpreis im Vertrag?

Der Zoll vergleicht den Preis mit Marktwerten (Schwacke/Eurotax). Bei Abweichung wird der Marktwert angesetzt; vorsätzliche Unterfakturierung ist strafbare Abgabenhinterziehung.

Was als Nächstes

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