Den Anspruch binnen zwei Monaten schriftlich geltend machen
Das ist der engste Durchgang der Strecke. Ein Anspruch, der nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht wird, verfällt — auch wenn die Benachteiligung offensichtlich war.
✓ Geprüft: 11.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Versenden Sie die Geltendmachung mit nachweisbarem Zugang: Einwurf-Einschreiben oder betrieblicher Dokumentenweg. Ein Streit über das Zugangsdatum ist schlimmer als ein Streit über die Sache.
Die zwei Monate laufen ab Zugang der Ablehnung, nicht ab dem Tag, an dem Sie erfahren, wer stattdessen genommen wurde. Viele erfahren den wahren Grund nach einem halben Jahr und stehen mit fertigem Fall vor verfallener Frist.
Nützliche Tools
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HÄUFIGE FRAGEN
Ab welchem Tag laufen die zwei Monate? ▾
Bei einer Bewerbung oder einem beruflichen Aufstieg ab Zugang der Ablehnung. In den sonstigen Fällen einer Benachteiligung ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Die Tarifvertragsparteien können etwas anderes vereinbaren.
Genügt ein Anruf oder eine E-Mail? ▾
Das Gesetz verlangt eine schriftliche Geltendmachung. Die Form zählt nicht um ihrer selbst willen: entscheidend ist, dass Inhalt und Zugangsdatum später belegbar sind.
Was passiert bei versäumter Frist? ▾
Im Arbeitsrecht verfällt der Anspruch aus diesem Gesetz. Im Zivilrecht gilt ebenfalls eine Zweimonatsfrist, dort lässt das Gesetz eine spätere Geltendmachung aber zu, wenn die Versäumung unverschuldet war.
Wie viel Zeit bleibt für die Klage? ▾
Eine Klage auf Entschädigung nach diesem Gesetz muss innerhalb von drei Monaten erhoben werden, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist. Die Fristen laufen also nacheinander, nicht parallel.
Kann man zuerst intern Beschwerde einlegen und dann fordern? ▾
Ja, und die Reihenfolge ist sinnvoll, doch die interne Beschwerde verlängert die Zweimonatsfrist nicht. Beides gehört parallel, nicht hintereinander.