In Deutschland gibt es zwei Mechanismen für Menschen, denen rechtliche Hilfe zu teuer ist, und sie decken verschiedene Abschnitte ab. Der eine wirkt vor dem Gericht, der andere im Gericht. Welcher der eigene ist, gehört vor dem Gang zur Stelle geklärt.
Zwei verschiedene Instrumente: Hilfe vor dem Prozess und im Prozess
Beratungshilfe bezahlt Beratung und Schriftverkehr außerhalb des Gerichts, Prozesskostenhilfe den Prozess selbst. Voraussetzungen und Stellen unterscheiden sich, die Verwechslung kostet Zeit.
✓ Geprüft: 2.8.2026
WAS ZU TUN
Amtsgericht / Mahngericht
BundesbehördeMahnbescheid und Vollstreckungsbescheid laufen über das zentrale Mahngericht Ihres Bundeslandes. Online-Antrag unter online-mahnantrag.de.
› Details und Tipps
Beantworten Sie zuerst eine Frage: Läuft bereits ein Verfahren oder noch nicht. Davon hängt ab, welcher der beiden Anträge überhaupt der richtige ist. Manche stehen mit der Klage in der Hand im Amtsgericht und gehen ohne alles wieder heraus.
Ich hielt kostenlose Rechtsberatung für etwas für Ausnahmefälle. Tatsächlich ist es ein normales Verfahren des Amtsgerichts mit Formular, gedacht genau für die Lage, in der das Geld für eine Beratung fehlt.
Nützliche Tools
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Verbraucherschutz und Beratung.
HÄUFIGE FRAGEN
Wer bekommt Hilfe außerhalb eines Verfahrens? ▾
Das Gesetz nennt drei Voraussetzungen zugleich: Die Mittel können nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufgebracht werden, es stehen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten der Hilfe zur Verfügung, und die Inanspruchnahme erscheint nicht mutwillig. Die erste gilt als erfüllt, wenn Prozesskostenhilfe ohne eigenen Beitrag zu gewähren wäre.
Worin liegt der Unterschied zur Hilfe im Prozess? ▾
Beratungshilfe deckt die Arbeit außerhalb des Gerichts: Beratung und, soweit erforderlich, Vertretung im Schriftverkehr. Prozesskostenhilfe betrifft das bereits laufende oder beabsichtigte Verfahren und wird an einem anderen Maßstab gemessen — hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das sind zwei Anträge zu zwei Zeitpunkten.
Gilt die Hilfe für alle Rechtsgebiete? ▾
Sie wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt, mit zwei Einschränkungen. In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt, keine Vertretung. Und sie entfällt, wenn das Recht anderer Staaten anzuwenden ist und der Sachverhalt keine Beziehung zum Inland aufweist.
Stimmt es, dass einzelne Länder das anders regeln? ▾
Ja, und das steht ausdrücklich im Gesetz. In Bremen und Hamburg tritt die dort eingeführte öffentliche Rechtsberatung an die Stelle dieses Verfahrens. In Berlin besteht die Wahl zwischen der öffentlichen Rechtsberatung und der Beratungshilfe.