Deutschland Kompass
↰ Duale Ausbildung
SCHRITT

Berufsschule und die Pflichten der Beteiligten

Die Berufsschule gehört zur Ausbildung und ist keine Privatsache der Auszubildenden. Das Gesetz ordnet die Freistellung ausdrücklich an.

✓ Geprüft: 2.8.2026

WAS ZU TUN

DOKUMENTE 2

Die Berufsschule ist die zweite Hälfte der Ausbildung, und das Gesetz schützt sie eigens. Genau hier entstehen die meisten alltäglichen Konflikte mit dem Betrieb.

Nächster Schritt →
› Details und Tipps
👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Führen Sie von Anfang an eine eigene Übersicht über Schultage und Mehrarbeit. Im Streit wiegt Ihre Tabelle mit Daten mehr als Erinnerungen nach anderthalb Jahren.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich wurde um sieben zur Schicht eingeteilt, obwohl der Unterricht um acht begann. Ich hielt das für normal, bis mir eine Lehrkraft die Vorschrift zeigte.


HÄUFIGE FRAGEN

Muss der Betrieb für die Berufsschule freistellen? ▾

Ja, das Gesetz zählt die Fälle ausdrücklich auf: für die Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

Darf vor frühem Unterricht gearbeitet werden? ▾

Nein. Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Das ist eine der konkretesten Regeln des Gesetzes und wird in der Praxis am häufigsten missachtet.

Was gilt an Tagen mit langem Unterricht? ▾

Das Gesetz sieht die Freistellung an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten vor, einmal in der Woche. Gesondert geregelt sind Berufsschulwochen mit planmäßigem Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen.

An wen wendet man sich bei Verstößen? ▾

Erste Adresse ist die zuständige Kammer, die das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse führt und die Durchführung der Ausbildung überwacht. Sie erreicht den Betrieb am schnellsten, und der Weg dorthin braucht weder Anwalt noch Gericht.

OFFIZIELLE QUELLEN

Teilen