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SCHRITT

Der Ausbildungsvertrag: Pflichtinhalt und nichtige Klauseln

Der Vertrag wird in Textform vor Ausbildungsbeginn abgefasst. Einen Teil der Klauseln erklärt das Gesetz für nichtig, unabhängig von der Unterschrift.

✓ Geprüft: 2.8.2026

WAS ZU TUN

DOKUMENTE 3

Der Ausbildungsvertrag ist strenger geregelt als ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag: Das Gesetz schreibt vor, was darin stehen muss, und streicht selbst, was darin nicht stehen darf.

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› Details und Tipps
👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Lesen Sie die Klausel über die Zeit nach der Ausbildung. Rückzahlungs- und Bindungsklauseln sind meist nichtig, viele leben aber jahrelang mit dem Gefühl, gebunden zu sein.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

In meinem Vertrag stand eine Vertragsstrafe für vorzeitiges Gehen. Zufällig erfuhr ich, dass solche Klauseln nichtig sind — mit dem Absatz verschwand auch die Angst.


HÄUFIGE FRAGEN

Wann muss der Vertrag abgefasst sein? ▾

Unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, und zwar in Textform. Ein Arbeitsbeginn ohne abgefassten Vertrag ist damit bereits ein Verstoß gegen die Ordnung des Verfahrens.

Was gehört zwingend hinein? ▾

Das Gesetz nennt einen Mindestinhalt: Name und Anschrift der Beteiligten, bei Minderjährigen zusätzlich der gesetzlichen Vertreter; Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit; Beginn und Dauer der Ausbildung. Es folgen Regelungen zu Vergütung, Urlaub und Kündigung.

Welche Klauseln sind trotz Unterschrift nichtig? ▾

Nichtig ist eine Vereinbarung, die Auszubildende nach Ende der Ausbildung in ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt — ausgenommen die in den letzten sechs Monaten eingegangene Verpflichtung, mit dem Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Nichtig sind ferner Entschädigungen für die Ausbildung, Vertragsstrafen sowie der Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen.

Wie lang darf die Probezeit sein? ▾

Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, und sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Eine längere Probezeit im Vertrag entspricht nicht dem Gesetz.

OFFIZIELLE QUELLEN

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