Die deutsche Erbschaft heißt nicht die Wohnung bekommen, sondern voller Rechtsnachfolger werden: Sachen und Schulden des Erblassers gehen auf einmal über. Die erste Entscheidung ist daher nicht die Abwicklung, sondern nehmen oder ausschlagen — hart begrenzt auf 6 Wochen. Frist verpasst heißt alles angenommen, auch fremde Kredite.
Erbschaft: Annehmen oder ausschlagen
In Deutschland geht der Nachlass automatisch mit allem Inhalt auf Sie über — Vermögen UND Schulden. Ausschlagen können Sie nur binnen 6 Wochen, sonst gilt die Erbschaft als angenommen.
✓ Geprüft: 18.7.2026
WAS ZU TUN
Nachlassgericht (Amtsgericht)
BundesbehördeErbschein, Testamentseröffnung und Erbausschlagung laufen über das Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgerichts) am letzten Wohnsitz des Erblassers.
› Details und Tipps
Als ein entfernter Verwandter starb, klärte ich zuerst die Schulden, nicht das Vermögen — es waren mehr Kredite als Werte. Fristgerecht ausgeschlagen und die anderen gewarnt. Nichtstun hätte mich fremde Schulden gekostet.
Die 6 Wochen laufen ab Kenntnis von Erbschaft und Berufung, nicht ab dem Todestag. Aber riskieren Sie den Fristbeginn nicht: die Entscheidung so früh wie möglich einreichen, eine Wiedereinsetzung ist selten.
Nützliche Tools
- Zentrales Testamentsregister legal-info
Zentrales Testamentsregister: wo Verfügungen registriert werden und wie das Gericht sie im Erbfall findet.
HÄUFIGE FRAGEN
Was passiert, wenn ich einfach nichts tue? ▾
Schweigen = Annahme. Nach 6 Wochen gilt die Erbschaft automatisch als angenommen, samt Schulden. Deshalb ist Nichtstun der teuerste Fehler: erst klären, was im Nachlass ist, dann entscheiden.
Der Nachlass ist verschuldet — wie schütze ich mich? ▾
Ausschlagen binnen der 6-Wochen-Frist — dann erben Sie nichts, weder Vermögen noch Schulden. Die Ausschlagung wandert zu den nächsten Erben, also die Verwandten warnen, damit auch sie ausschlagen.
Ich weiß nicht, ob Schulden da sind — was tun? ▾
Nicht zögern: das Gesetz gibt nur 6 Wochen. Auskünfte einholen (Konten, Kredite) und im Zweifel entweder ausschlagen oder mit Haftungsbeschränkung über Nachlassinsolvenz/Dürftigkeitseinrede annehmen (Abwicklungsschritt).