Das einfachste Umtauschverfahren
Wer aus einem EU-/EWR-Staat oder einem Anlage-11-Staat kommt, profitiert vom prüfungsfreien Direktumtausch. Das Verfahren ist rein administrativ: Unterlagen einreichen, Gebühr zahlen, auf die Post warten. Die Ukraine ist seit dem 18. August 2026 in Anlage 11 aufgenommen (BGBl. 2026 I Nr. 236) — der prüfungsfreie Umtausch gilt dort für die Klassen A1 bis DE.
Voraussetzungen im Überblick:
- Führerschein gültig
- Wohnsitz in Deutschland angemeldet (Anmeldung)
- Sehtest bestanden
- Übersetzung vorhanden (wenn nicht in Lateinschrift)
- Vollständige Unterlagen
Der Termin: der zeitkritische Flaschenhals
In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg kann die Wartezeit auf einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde 6–10 Wochen betragen. Buchen Sie den Termin, sobald Ihnen die 6-Monats-Frist bewusst ist — nicht erst, wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben.
Was nach dem Termin passiert
Die Behörde prüft die Unterlagen, zieht den Originalführerschein ein und händigt einen vorläufigen Nachweis aus. Dieser gilt als Fahrerlaubnis für die Zeit bis zur Postzustellung des endgültigen Führerscheins.