Die Grundsteuerreform ersetzt die alten Einheitswerte: das Finanzamt bewertet jedes Objekt anhand Ihrer Feststellungserklärung neu. Die erste Massenfrist ist vorbei, die Pflicht entsteht aber bei Kauf, Erbschaft oder Umbau erneut. Beginnen Sie mit der Frage, ob es Sie jetzt betrifft und welche Objektdaten Ihr Bundesland verlangt.
Grundsteuer: wer muss die Erklärung abgeben
Grundsteuerreform: Eigentümer geben die Feststellungserklärung ab. Wen es jetzt trifft (Kauf, Erbschaft, Umbau), welche Objektdaten Sie brauchen und warum das Modell Ihres Bundeslandes die Felder bestimmt.
✓ Geprüft: 20.7.2026
WAS ZU TUN
Finanzamt
BundesbehördeZentralbehörde ist das BZSt; für Ihre persönlichen Steuern zuständig ist das Finanzamt an Ihrer Meldeadresse.
› Details und Tipps
Ich habe mich frühzeitig bei ELSTER registriert — der Freischaltcode kam per Brief in einigen Tagen. Grundstücksdaten habe ich aus dem Grundbuchauszug, die Wohnfläche aus dem Kaufvertrag genommen.
Das Landesmodell entscheidet alles: in Baden-Württemberg zählen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, das Baujahr nicht; im Bundesmodell schon. Übernehmen Sie keine fremde Feldliste, prüfen Sie Ihr Bundesland.
HÄUFIGE FRAGEN
Ist die Frist nicht längst vorbei? ▾
Die Massenfrist der ersten Reformwelle (2022–2023) ist vorbei, die Pflicht bleibt aber: bei Kauf, Erbschaft, Umbau oder Flächenänderung entsteht eine NEUE Feststellungserklärung. Wer zu spät ist, bekommt Erinnerungen, im Zweifel schätzt das Finanzamt.
Wer muss überhaupt abgeben? ▾
Der Eigentümer der Immobilie — Grundstück, Haus oder Wohnung, auch als Anteil. Für eine vermietete Wohnung gibt der Eigentümer ab, nicht der Mieter. Bei gemeinsamem Eigentum genügt eine Erklärung pro Objekt.
Muss es über ELSTER sein? ▾
Der Hauptweg ist elektronisch über ELSTER, die Registrierung ist kostenlos. In begründeten Fällen nimmt das Finanzamt auf Antrag ein Papierformular an, das ist die Ausnahme. Die ELSTER-Freischaltung dauert wegen des Code-Briefs einige Tage.