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Grundsteuererklärung abgeben
Grundsteuerreform: Eigentümer geben die Feststellungserklärung über ELSTER ab, das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert. Wer muss, wie ausfüllen, den Bescheid prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen.
✓ Geprüft: 20.7.2026
Die Grundsteuerreform hat nicht den Steuersatz geändert, sondern die Berechnung: Die alten Einheitswerte waren verfassungswidrig, und jedes Grundstück musste neu bewertet werden. Die Pflicht zur Erklärung trifft die Eigentümerin oder den Eigentümer, nicht die Hausverwaltung und nicht die Mietpartei.
KOSTEN UND FRISTEN
Wofür auf dieser Route gezahlt wird
- Abgabe über ELSTERselbst0 €
- Steuerberater oder Dienstfreiwillig, je nach Objektca. 30–200 €
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Einspruch gegen den Bescheid: 1 Monat ab ZugangGrundsteuer: Bescheid prüfen und danachharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Danach kommt nicht ein Bescheid, sondern es kommen drei: Zuerst stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest, dann den Steuermessbetrag, und erst danach schickt die Gemeinde den Bescheid mit ihrem Hebesatz. Ein Fehler im ersten Bescheid zieht sich durch die ganze Kette, geprüft gehört deshalb genau dieser.
Die Route aus drei Schritten erklärt alles der Reihe nach: wer abgeben muss und nach welchem Modell das eigene Bundesland rechnet, wie die Erklärung über ELSTER ausgefüllt wird und welche Angaben dafür nötig sind, und wie die Bescheide geprüft und angefochten werden, wenn der Wert falsch berechnet ist.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Annehmen, die Hausverwaltung gebe ab. Die Pflicht liegt beim Eigentümer, und die Erinnerung mit Verspätungszuschlag kommt genau dorthin.
- Gegen den Bescheid der Gemeinde vorgehen statt gegen den des Finanzamts. Anzugreifen ist der Grundsteuerwertbescheid — die Gemeinde wendet nur den feststehenden Wert an.
- Nach einer fremden Anleitung ausfüllen. Die Länder rechnen nach verschiedenen Modellen, und die verlangten Angaben unterscheiden sich bis hin zur Wohnfläche.
- Änderungen nicht melden. Anbau, Nutzungsänderung oder Umbau erfordern eine neue Anzeige und bleiben nicht bei der alten Bewertung.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Wer muss die Erklärung abgeben?▾
Wer zum maßgeblichen Stichtag Eigentümer ist: von einer Wohnung, einem Haus, einem Grundstück oder land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Hausverwaltung und Mietpartei trifft die Pflicht nicht, auch wenn die Steuer später in den Nebenkosten landet.
Welche Angaben werden zum Ausfüllen gebraucht?▾
Die Daten zu Grundstück und Gebäude: Grundbuchblatt, Gemarkung und Flurstück, Grundstücksfläche, Baujahr und Art der Nutzung. Ein Teil davon steht im Kaufvertrag und im Grundbuchauszug.
Warum kommen drei verschiedene Bescheide?▾
Weil die Berechnung auf zwei Stellen verteilt ist: Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest, die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und stellt die Steuer in Rechnung. Anzufechten ist der Bescheid des Finanzamts.
Was tun, wenn der Wert falsch berechnet wurde?▾
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen. Ein Fehler bei Fläche oder Baujahr wird über die Unterlagen korrigiert, und die Korrektur wirkt automatisch auf die ganze Kette.