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SCHRITT

Mieterhöhung: Fristen und Antwort

Für die Zustimmung gilt die Überlegungsfrist bis Ende des zweiten Monats. Wie Sie entscheiden — zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen — was Schweigen bedeutet und wann der Vermieter auf Zustimmung klagen kann.

✓ Geprüft: 20.7.2026

WAS ZU TUN

Nach Zugang des Verlangens nicht sofort zahlen und sich nicht vom Ton verunsichern lassen — Sie haben die Überlegungsfrist bis Ende des zweiten Monats. In dieser Zeit bewusst entscheiden: zustimmen, dem zulässigen Teil zustimmen oder ablehnen, wenn die Erhöhung unwirksam ist. Schweigen schützt nicht: bei wirksamer Erhöhung kann der Vermieter klagen. Vorab den höheren Betrag zu zahlen ist aber unnötig — bis zur Wirksamkeit gilt die alte Miete.

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe das Ende der Überlegungsfrist gleich nach dem Schreiben im Kalender markiert. Nur dem Teil innerhalb der Kappungsgrenze schriftlich zugestimmt, mit Begründung. Der Vermieter rechnete nach — es kam nicht zum Verfahren.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Handeln Sie nicht wegen des Tons im Schreiben. Ihre Aufgabe ist, die Wirksamkeit zu prüfen und fristgerecht zu antworten, nicht sofort zu zahlen. Strittige Erhöhungen werden oft nach einem ruhigen schriftlichen Widerspruch mit Mietspiegel-Bezug korrigiert.


HÄUFIGE FRAGEN

Wie viel Zeit habe ich zu antworten? ▾

Die Überlegungsfrist läuft bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens. Ein Schreiben im März bedeutet Zustimmung bis Ende Mai. Bei Zustimmung gilt die neue Miete ab Beginn des dritten Monats nach Zugang.

Was, wenn ich einfach nicht antworte? ▾

Schweigen gilt nicht als Zustimmung, schützt aber nicht: ist die Erhöhung wirksam, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen und die Differenz nachfordern. Besser also das Schreiben bewusst prüfen und fristgerecht antworten.

Kann ich teilweise zustimmen? ▾

Ja. Ist die Erhöhung nur teilweise wirksam — etwa über die Kappungsgrenze hinaus — können Sie dem zulässigen Teil zustimmen und den Rest ablehnen. Das ist oft klüger als eine volle Ablehnung und senkt das Streitrisiko.

Muss ich sofort mehr zahlen? ▾

Nein: erst wenn die Erhöhung wirksam wird, bei Zustimmung also ab Beginn des dritten Monats nach Zugang. Bis dahin gilt die bisherige Miete. Zahlen Sie den höheren Betrag nicht vorsorglich im Voraus.

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