Deutschland Kompass
↰ Nebenkostenabrechnung prüfen
SCHRITT

Nebenkosten: Abrechnung prüfen

Erst die Formalien, dann die Positionen: die Hälfte der Fehler sind Kosten, die gar nicht umlagefähig sind.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

Die Nebenkosten sind die zweite Miete — im Schnitt mehrere tausend Euro im Jahr. Die Prüfung dauert einen Abend. Und Sie haben das Recht auf Belegeinsicht: alle Originalrechnungen hinter der Abrechnung einsehen.

Der Haushaltsstrom steckt in der Regel nicht in dieser Abrechnung: Den Liefervertrag schließen Sie selbst, und diese Überzahlung findet keine Belegprüfung. Wer den Tarif seit dem Einzug nie gewechselt hat, hängt weiterhin in der Grundversorgung — dem teuersten Tarif der Stadt.

⚡
Den eigenen Stromtarif prüfen →

Anbietervergleich nach PLZ — der Abstand zur Grundversorgung liegt meist bei 100–300 € im Jahr.

Nächster Schritt →
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich prüfe der Reihe nach: erst die Frist (Zugang binnen 12 Monaten), dann verbotene Positionen, dann den Schlüssel gegen das Vorjahr. Drei Durchgänge an einem Abend mit Abrechnung, Vertrag und Vorjahr.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ihr Recht ist die Belegeinsicht: die ORIGINALrechnungen hinter der Abrechnung einsehen. Schriftlich verlangen — die Hälfte der rätselhaften Positionen klärt sich oder verschwindet.


HÄUFIGE FRAGEN

Die Abrechnung hat sich verdoppelt — möglich? ▾

Verteilerschlüssel und Zählerstände prüfen: ein Sprung ohne Tarifwechsel ist der Marker für Fehler oder fremden Verbrauch. Starke Energiepreissteigerungen kommen vor, sind aber nachprüfbar.

Was darf überhaupt in die Nebenkosten? ▾

Nur die 17 Kategorien der Betriebskostenverordnung: Heizung, Wasser, Müll, Reinigung, Aufzug, Grundsteuer, Hausmeister, Gebäudeversicherung. Reparaturen, Verwaltung, Bankgebühren — nichts davon trägt der Mieter.

Muss die Abrechnung den Verteilerschlüssel ausweisen? ▾

Ja: Eine ordnungsgemäße Abrechnung nennt Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Ihren Anteil nachvollziehbar. Fehlt der Schlüssel oder ist er unverständlich, ist die Abrechnung formell angreifbar. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a BGB).

Was als Nächstes

OFFIZIELLE QUELLEN

Teilen