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SCHRITT

Längere Pflege: Freistellung bis sechs und bis vierundzwanzig Monate

Für längere Pflege sieht das Gesetz eine vollständige Freistellung bis sechs Monate und eine Reduzierung bis vierundzwanzig Monate vor. Die Ankündigungsfristen sind streng.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

Wenn absehbar ist, dass die Pflege länger dauert, kennt das Gesetz zwei Instrumente: vollständige Freistellung bis zu einem halben Jahr und reduzierte Arbeitszeit bis zu zwei Jahren. Beide verlangen eine schriftliche Ankündigung in der Frist und beide hängen an der Betriebsgröße.

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich dachte, eine mündliche Ansage eine Woche vorher genügt. Nötig war Schriftform mit Frist — dadurch verschob sich der Beginn um einen Monat.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Fragen Sie die Personalabteilung gleich nach der Betriebsgröße. Davon hängt ab, ob das Recht überhaupt besteht, und das erfährt man besser vor dem Familiengespräch.

Nützliche Tools

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HÄUFIGE FRAGEN

Worin unterscheiden sich die beiden Formate? ▾

Das eine gewährt vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu sechs Monate, das andere eine Reduzierung der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum bis zu vierundzwanzig Monaten bei einem Mindestumfang an Beschäftigung. Sie lassen sich kombinieren, die Gesamtdauer ist aber begrenzt.

Gilt das in jedem Betrieb? ▾

Nein, das Recht hängt von der Betriebsgröße ab, für kleine Arbeitgeber gelten Ausnahmen. Die Beschäftigtenzahl gehört geprüft, bevor Pläne gemacht werden — genau hier scheitert die Erwartung am häufigsten.

Wie lange im Voraus muss angekündigt werden? ▾

Das Gesetz sieht Ankündigungsfristen vor, die sich für die beiden Formate unterscheiden. Angekündigt wird schriftlich unter Angabe von Zeitraum und Umfang; wird die Frist verfehlt, verschiebt sich der Beginn.

Bleibt der Arbeitsplatz erhalten? ▾

Ja, während der Freistellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Er beginnt bereits im Vorfeld und läuft bis zum Ende des Zeitraums; eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in besonderen Fällen mit behördlicher Zustimmung möglich.

OFFIZIELLE QUELLEN

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