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SCHRITT

Rechtsform: Den Rechtsstatus bestimmen

Freiberufler oder Gewerbe – diese Entscheidung bestimmt Ihre Steuern, Registrierungspflichten und Beiträge.

✓ Geprüft: 15.8.2026

WAS ZU TUN

Was ist das und wann handeln?

Der erste Schritt ist die Bestimmung Ihres rechtlichen Status – das beeinflusst Steuern, Versicherung, Registrierung und Beiträge. Klären Sie dies vor jeder anderen Anmeldung.

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Quiz: Freiberufler oder Gewerbe? →

3 Fragen beantworten — Ersteinschätzung nach § 18 EStG und nächste Schritte erhalten.

Freiberufler vs. Gewerbe

Freiberufler (§ 18 EStG): Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Übersetzer, viele IT-Spezialisten, Künstler. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.

Gewerbetreibende (§ 15 EStG): Einzelhandel, Gastronomie, Produktion, Agenturen, Online-Shops. Gewerbeanmeldung Pflicht.

Nächster Schritt →
Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich war überzeugt, als Webentwickler Freiberufler zu sein. Das Finanzamt bat um eine genauere Tätigkeitsbeschreibung. Ich erklärte, dass ich Softwareentwicklung und Architektur betreibe – der Status wurde als Freiberufler bestätigt. Die Beschreibung der Tätigkeit ist entscheidend.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich habe einen Online-Shop eröffnet und dachte, das sei ein freier Beruf. Nein. Handel ist immer Gewerbe. Ich musste erst die Gewerbeanmeldung machen und dann den Fragebogen beim Finanzamt einreichen.


HÄUFIGE FRAGEN

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe?

Freiberufler – freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Übersetzer, IT-Spezialisten, Künstler). Keine Gewerbesteuer, keine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Gewerbetreibende – Handel, Produktion, Einzelhandel, Agenturen, Online-Shops. Gewerbeanmeldung Pflicht; Gewerbesteuer auf den Ertrag oberhalb des Freibetrags von 24.500 € (§ 11 GewStG, für natürliche Personen und Personengesellschaften); dazu IHK/HWK-Mitgliedschaft.

Wie entscheidet das Finanzamt, wer ich bin?

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beschreiben Sie Ihre Tätigkeit. Das Finanzamt prüft dies und erkennt entweder den Freiberufler-Status an oder verlangt zunächst eine Gewerbeanmeldung. Manchmal kommt eine Rückfrage – antworten Sie immer schriftlich.

Kann ein IT-Spezialist Freiberufler sein?

Ja, wenn die Tätigkeit kreativer oder ingenieurmäßiger Natur ist (Softwareentwicklung, Systemadministration, IT-Beratung). Das Finanzamt hinterfragt den Status gelegentlich – eine klare Tätigkeitsbeschreibung im Fragebogen ist entscheidend. Im Zweifel Steuerberater hinzuziehen.

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