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SCHRITT

Rechtsform: Den Rechtsstatus bestimmen

Freiberufler oder Gewerbe – diese Entscheidung bestimmt Ihre Steuern, Registrierungspflichten und Beiträge.

WAS ZU TUN IST

Was ist das und wann handeln?

Der erste Schritt ist die Bestimmung Ihres rechtlichen Status – das beeinflusst Steuern, Versicherung, Registrierung und Beiträge. Klären Sie dies vor jeder anderen Anmeldung.

Freiberufler vs. Gewerbe

Freiberufler (§18 EStG): Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten, Übersetzer, viele IT-Spezialisten, Künstler. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.

Gewerbetreibende (§15 EStG): Einzelhandel, Gastronomie, Produktion, Agenturen, Online-Shops. Gewerbeanmeldung Pflicht.

👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich war überzeugt, als Webentwickler Freiberufler zu sein. Das Finanzamt bat um eine genauere Tätigkeitsbeschreibung. Ich erklärte, dass ich Softwareentwicklung und Architektur betreibe – der Status wurde als Freiberufler bestätigt. Die Beschreibung der Tätigkeit ist entscheidend.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Ich habe einen Online-Shop eröffnet und dachte, das sei ein freier Beruf. Nein. Handel ist immer Gewerbe. Ich musste erst die Gewerbeanmeldung machen und dann den Fragebogen beim Finanzamt einreichen.

Nächster Schritt →

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe?

Freiberufler – freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Übersetzer, IT-Spezialisten, Künstler). Keine Gewerbesteuer, keine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Gewerbetreibende – Handel, Produktion, Einzelhandel, Agenturen, Online-Shops. Gewerbeanmeldung Pflicht; ab 24.500 € Ertrag Gewerbesteuer; häufig IHK/HWK-Mitgliedschaft.

Wie entscheidet das Finanzamt, wer ich bin?

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beschreiben Sie Ihre Tätigkeit. Das Finanzamt prüft dies und erkennt entweder den Freiberufler-Status an oder verlangt zunächst eine Gewerbeanmeldung. Manchmal kommt eine Rückfrage – antworten Sie immer schriftlich.

Kann ein IT-Spezialist Freiberufler sein?

Ja, wenn die Tätigkeit kreativer oder ingenieurmäßiger Natur ist (Softwareentwicklung, Systemadministration, IT-Beratung). Das Finanzamt hinterfragt den Status gelegentlich – eine klare Tätigkeitsbeschreibung im Fragebogen ist entscheidend. Im Zweifel Steuerberater hinzuziehen.

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