Was und wann
Die Geburtsurkunde ist das erste offizielle Dokument Ihres Kindes. Ohne sie sind alle weiteren Schritte blockiert:
- Krankenkasse
- Kindergeld und Elterngeld
- Aufenthaltstitel oder Pass für das Kind
- Kita-Anmeldung
Nach § 18 PStG muss die Geburt innerhalb von 1 Woche angemeldet werden.
Was Sie tun müssen
Schritt 1: Geburtsanzeige im Krankenhaus abholen
Das Krankenhaus stellt vor der Entlassung eine Geburtsanzeige (Geburtsanzeige des Krankenhauses) aus. Dies ist kein Ersatz für die Geburtsurkunde, sondern der Nachweis fürs Standesamt.
Schritt 2: Standesamt am Geburtsort
Online-Termin buchen (in den meisten Städten über das Bürgerportal) oder in den Öffnungszeiten erscheinen.
| Situation | Unterlagen |
|---|---|
| Verheiratetes Paar | Reisepass/PA beider + Heiratsurkunde |
| Unverheiratetes Paar | + Vaterschaftsanerkennungsurkunde |
| Dokumente in Kyrillisch | + beglaubigte Übersetzung |
| Ausländischer Elternteil | + gültiger Aufenthaltstitel |
Schritt 3: Mehrere Abschriften bestellen
Sofort 6–8 beglaubigte Abschriften bestellen (je ca. 10–15 €). Sie werden für alle Folgeschritte benötigt.