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SCHRITT

Sterbeurkunde: die Frist ist sehr kurz

Der Sterbefall ist spätestens am dritten folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Die Urkunde wird in vielen Ausfertigungen gebraucht — gleich mit Reserve bestellen.

✓ Geprüft: 1.8.2026

WAS ZU TUN

BEHÖRDE

Standesamt

Kommunale Behörde

Eheschließung, Geburts- und Sterbeurkunden sowie der Kirchenaustritt (in den meisten Bundesländern) laufen über das Standesamt Ihrer Stadt — oft im selben Bürgerbüro.

Hier taucht die erste harte Frist auf: Der Sterbefall ist spätestens am dritten folgenden Werktag anzuzeigen. Üblicherweise erledigt das der Bestatter, sicherstellen sollte man es trotzdem — und die Urkunde gleich mehrfach bestellen.

Nächster Schritt →
› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Ich habe zwei Ausfertigungen bestellt und bin danach zweimal wiedergekommen. Nehmen Sie Reserve — das kostet fast nichts gegen einen weiteren Gang.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Das Bestattungsunternehmen zeigt in der Regel selbst an. Fragen Sie im ersten Gespräch danach: die Drei-Werktage-Frist ist sonst schnell verpasst.


HÄUFIGE FRAGEN

Welche Frist gilt für die Anzeige? ▾

Das Gesetz verlangt die Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Die Frist ist kurz und läuft unabhängig davon, ob man sich in der Lage fühlt, sich zu kümmern.

Wer muss anzeigen? ▾

Die Pflicht trifft einen bestimmten Personenkreis, in der Praxis übernimmt die Anzeige aber fast immer das Bestattungsunternehmen als Teil seiner Leistung. Klären Sie das bei der Beauftragung, damit die Frist nicht bei niemandem liegt.

Wie viele Ausfertigungen braucht man? ▾

Mehr als gedacht: Versicherungen, Banken, Rentenversicherung, Vermieter, Arbeitgeber und Notar fragen danach, und jede Stelle behält ihr Exemplar. Sechs bis acht gleich zu bestellen ist günstiger und schneller als einzeln nachzufordern.

Was gilt, wenn der Verstorbene Ausländer war? ▾

Die Urkunde wird ebenso ausgestellt, für die Verwendung im Ausland kann aber eine internationale Form oder eine Apostille nötig sein. Sagen Sie das im Standesamt gleich, sonst wird ein zweiter Termin fällig.

OFFIZIELLE QUELLEN

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