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SCHRITT

Die Erlaubnis: ein Recht, keine Gnade

Bei berechtigtem Interesse (§ 553 BGB) muss der Vermieter die Untervermietung eines Teils gestatten. Ohne schriftliche Erlaubnis droht die Kündigung.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

Die Reihenfolge ist streng: erst die schriftliche Erlaubnis, dann der Mitbewohner. Umgekehrt ist es der häufigste Abmahn- und Kündigungsgrund der WG-Welt.

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Die Anfrage lief schriftlich mit Kandidatendaten: Name, Beruf, Dauer. Das Paket nimmt dem Vermieter das Argument fehlender Informationen — die Erlaubnis kam nach 9 Tagen.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Airbnb und Kurzzeit sind ein anderes Universum: die Untermietregeln gelten dort nicht, viele Städte verlangen Sonderlizenzen, und die Bußgelder sind fünfstellig. Die Regime nicht verwechseln.


HÄUFIGE FRAGEN

Der Vermieter schweigt auf die Anfrage — wie lange warten? ▾

Angemessen sind 2–4 Wochen. Danach schriftlich mit Frist erinnern; längeres Schweigen werten Gerichte mieterfreundlich — aber den Untermieter vor der Klärung einziehen zu lassen ist der schlechteste Zug.

Was gilt als berechtigtes Interesse für die Untermiete? ▾

Die Liste ist breit: gesunkenes Einkommen, einziehender Partner, längere Entsendung mit Wohnungserhalt. Entstand das Interesse NACH Vertragsschluss, reicht das für den Erlaubnisanspruch.

Der Vermieter lehnt grundlos ab — hinnehmen? ▾

Bei berechtigtem Interesse am TEIL der Wohnung braucht die Ablehnung triftige Gründe (Überbelegung, Person des Kandidaten). Grundlose Ablehnungen sind angreifbar; notfalls ersetzt das Gericht die Zustimmung.

Ganze Wohnung während der Abwesenheit untervermieten? ▾

§ 553 deckt nur den Teil bei eigenem Verbleib. Die Vollüberlassung ist reine Kulanz; Airbnb ohne Erlaubnis endet fast sicher in der Kündigung.

OFFIZIELLE QUELLEN

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