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SCHRITT

Vorsorge: bAV über den Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Angestellte die erste Wahl: ein Teil des Bruttogehalts fließt vor Steuern und Abgaben in die Vorsorge, und der Arbeitgeber schießt gesetzlich mindestens 15 % zu.

✓ Geprüft: 18.7.2026

WAS ZU TUN

Für Angestellte schlägt die bAV private Produkte aus einem Grund: der Arbeitgeber muss zuschießen. Beginnen Sie mit der Frage an die Personalabteilung nach dem Modell und der Höhe des Zuschusses. Rechnen Sie den Nettoeffekt in Ansparung und Auszahlung.

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› Details und Tipps
👨🏻‍💻
Max empfiehlt:

Der Zuschuss meines Arbeitgebers war 20 %, nicht die Mindest-15 % — direkt bei HR gefragt, es stand nirgends. Jeder Euro wurde zu 1,20 € vor dem Investieren.

👩🏼‍💼
Lea empfiehlt:

Vor dem Abschluss nach den Vertragskosten und dem Jobwechsel fragen. Eine teure Versicherungs-bAV mit hohen Provisionen verliert manchmal gegen einen simplen ETF — netto vergleichen.


HÄUFIGE FRAGEN

Warum ist die bAV erste Wahl für Angestellte? ▾

Doppelter Vorteil: Beitrag aus dem Brutto (Steuer- und Abgabenersparnis jetzt) plus Pflichtzuschuss ab 15 %. Kein privates Produkt bietet einen geschenkten Arbeitgeberzuschuss.

Was passiert bei Jobwechsel mit der bAV? ▾

Der Vertrag lässt sich mitnehmen oder ruhend stellen. Das Angesparte verfällt nach der Probezeit nicht (unverfallbar), die Mitnahme ist aber teils bürokratisch.

Gibt es Nachteile? ▾

Ja: im Alter ist die bAV-Auszahlung steuer- und voll krankenversicherungspflichtig. Für viele überwiegt der Vorteil vorn, bei hohem Zuschuss fast immer.

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