Einladung und Tagesordnung auseinandernehmen
Die Eigentümerversammlung ist der einzige Ort, an dem über das Haus entschieden wird. Fehler in Einladung und Tagesordnung entscheiden über Beschlüsse, lange bevor abgestimmt wird.
✓ Geprüft: 11.8.2026
WAS ZU TUN
› Details und Tipps
Fordern Sie Unterlagen schriftlich und mit Datum an: zieht der Verwalter es hin, erklärt dieser Schriftverkehr später dem Gericht, warum Sie dagegen gestimmt haben oder warum ohne die nötigen Angaben beschlossen wurde.
Eigene Anträge gehören VOR den Versand der Tagesordnung, nicht in die Versammlung. Ein Punkt, der nicht in der Einladung steht, wird kein tragfähiger Beschluss, selbst bei Einstimmigkeit.
Nützliche Tools
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HÄUFIGE FRAGEN
Wie oft muss die Versammlung stattfinden? ▾
Der Verwalter beruft die Versammlung mindestens einmal im Jahr ein. Zusätzlich muss er sie in den durch Vereinbarung bestimmten Fällen einberufen und immer dann, wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer es in Textform unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt.
Was gilt, wenn kein Verwalter da ist oder er sich weigert? ▾
Dann kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer einberufen. Ein fehlender Verwalter blockiert die Gemeinschaft nicht.
Wie wichtig ist es, dass ein Punkt auf der Tagesordnung steht? ▾
Es ist Gültigkeitsvoraussetzung: Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist. Beschlüsse zu nicht angekündigten Punkten werden zuerst angefochten.
Darf die Versammlung online stattfinden? ▾
Eine vollständig virtuelle Versammlung ist zulässig, wenn die Eigentümer dies mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen haben, und für längstens drei Jahre. Zusätzlich können sie Teilnahme und Rechteausübung auf elektronischem Weg neben der Präsenz zulassen.
Habe ich Anspruch darauf, vorab Unterlagen zu sehen? ▾
Ja, jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Dieses Recht hängt nicht vom Wohlwollen des Verwalters ab und nicht davon, ob der Punkt auf der Tagesordnung steht.