ROUTE
Fluggastrechte durchsetzen
Ab 3 Stunden Verspätung oder bei Annullierung stehen Ihnen nach EU 261 zwischen 250 und 600 € zu — unabhängig vom Ticketpreis. So setzen Sie den Anspruch selbst durch.
✓ Geprüft: 18.7.2026
Die europäischen Fluggastrechte geben Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Verspätung ab drei Stunden, Annullierung und Nichtbeförderung. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und nicht nach dem Ticketpreis — für ein günstiges Ticket wird ebenso viel gezahlt wie für ein teures.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Verjährung: 3 Jahre ab Jahresende des FlugesFlugentschädigung: So setzen Sie durchRichtwert
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Die Route aus zwei Schritten geht alles durch: wie sich prüfen lässt, ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht, und wie er selbst durchgesetzt wird, ohne einen Anteil an Vermittler abzugeben.
Wichtig zu wissen: Die Fluggesellschaft wird nur bei außergewöhnlichen Umständen frei, und technische Defekte zählen dazu in der Regel nicht. Die erste Ablehnung bedeutet noch nichts — an dieser Stelle scheiden jene aus, die kein zweites Schreiben aufsetzen.
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Einen Gutschein statt Geld annehmen. Der Anspruch lautet auf Geld, der Gutschein wird oft stattdessen und mit geringerem Wert angeboten.
- Der ersten Ablehnung glauben. Der Verweis auf außergewöhnliche Umstände hält häufig keiner Prüfung stand; die Forderung gehört schriftlich wiederholt.
- Den Fall sofort einem Dienstleister geben. Er nimmt einen erheblichen Anteil für ein Schreiben, das man in vielen Fällen selbst verfasst.
- Keine Nachweise sichern. Bordkarte, Buchungsbestätigung und ein Foto der Anzeigetafel mit der Verspätung sind die Grundlage für alles Weitere.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Wovon hängt die Höhe ab?▾
Von der Flugstrecke, nicht vom Ticketpreis. Der Anspruch entsteht bei einer Ankunftsverspätung ab drei Stunden, bei Annullierung mit später Information und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung.
Wann zahlt die Airline nicht?▾
Nur bei außergewöhnlichen Umständen, die sie nicht vermeiden konnte: schweres Wetter, Streik der Flugsicherung, Sperrung des Luftraums. Technische Defekte des Flugzeugs gehören in der Regel nicht dazu.
Braucht man einen Dienstleister?▾
Nein. Die Forderung wird formlos direkt an die Airline gerichtet und besteht aus wenigen Absätzen mit Flugnummer und Datum. Ein Dienstleister nimmt einen spürbaren Anteil, der eher bei Ablehnung und Streit gerechtfertigt ist.
Was tun nach einer Ablehnung?▾
Die Forderung schriftlich unter Hinweis auf die konkreten Umstände wiederholen und danach die Schlichtungsstelle für den Personenverkehr oder das Gericht einschalten. Ein erheblicher Teil der Fälle klärt sich schon beim zweiten Schreiben.