ROUTE
Handwerker hat gepfuscht: Rechte des Bestellers
Die Abnahme dreht die Beweislast und kann ohne Unterschrift eintreten. Danach hängt alles an der schriftlich gesetzten Frist — ohne sie entstehen die weiteren Rechte nicht.
✓ Geprüft: 2.8.2026
Der Vertrag mit einem Handwerksbetrieb ordnet das deutsche Recht dem Werkvertrag zu, und dort gelten andere Regeln als beim Kauf oder in der Miete. Zentral ist die Abnahme. Vor ihr muss der Unternehmer beweisen, dass das Werk vertragsgemäß hergestellt ist. Nach ihr muss der Besteller den Mangel beweisen, die Verjährung beginnt zu laufen und die Vergütung wird fällig.
KOSTEN UND FRISTEN
Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen
- Die vom Unternehmer gesetzte Frist zur Abnahme: Schweigen in dieser Zeit kann als Abnahme wirkenDie Abnahme: der Moment, der die Krafteverhältnisse drehtharte Frist
- Die angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt der Besteller — ohne sie entstehen die weiteren Rechte in der Regel nichtMangelrüge und die Frist zur Nacherfüllungharte Frist
- Zwei Jahre bei gewöhnlichen Werken und fünf Jahre beim Bauwerk — gesetzliche VerjährungsfristenWie viel Zeit bleibt: zwei Jahre oder fünfharte Frist
Die Beträge folgen den amtlichen Gebühren zum Prüfdatum des jeweiligen Schritts. In Ihrer Stadt kann der Satz abweichen — Details im Schritt selbst.
› Mehr über diese Route
Die teuerste Falle steckt genau in der Abnahme. Das Gesetz lässt sie auch ohne Unterschrift eintreten: wenn der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern wirkt das nur mit schriftlichem Hinweis auf die Folgen, doch ein solches Schreiben sieht wie gewöhnliche Post aus.
Die Route aus vier Schritten geht die gesamte Konstruktion durch: die Abnahme und ihre Folgen, das Nacherfüllungsverlangen mit zwingender Fristsetzung, die Rechte nach erfolglosem Fristablauf und schließlich die Verjährung, die sich je nach Art des Werkes um Jahre unterscheidet.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Alle möglichen Dokumente für diese Route
- Vertrag mit dem Unternehmen
- Abnahmeprotokoll mit Liste der Beanstandungen
- Fotos mit Datum
- Vertrag und Kostenvoranschlag
- Fotos des Mangels
- Kopie des Schreibens mit Fristsetzung
- Kopie des Fristsetzungsschreibens mit Sendenachweis
- Rechnungen über die Mangelbeseitigung
- Minderungserklärung, falls dieser Weg gewählt wird
- Vertrag und Abnahmeprotokoll mit Datum
- Schriftverkehr mit dem Unternehmen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
WO AM HÄUFIGSTEN GELD UND ZEIT VERLOREN GEHEN
- Auf die Aufforderung zur Abnahme nicht antworten. Schweigen innerhalb der Frist kann als Abnahme wirken, und die Position kehrt sich um.
- Beanstandungen bei der Abnahme nur mündlich nennen. Was nicht im Protokoll steht, muss später bewiesen werden, und die Erinnerungen gehen schon nach einem Monat auseinander.
- Nacherfüllung telefonisch verlangen, ohne eine Frist mit konkretem Datum zu setzen. Fast alle weiteren Rechte knüpfen an den erfolglosen Ablauf der gesetzten Frist an.
- Annehmen, Schriftverkehr hemme die Verjährung von selbst. Das tut er nicht automatisch, und zwei Jahre bei gewöhnlichen Werken vergehen schneller als gedacht.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR ROUTE
Wann darf der Unternehmer die Vergütung verlangen?▾
Das Gesetz knüpft daran die Abnahme: Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, wird sie für jeden Teil bei dessen Abnahme fällig. Eine Rechnung vor der Abnahme wirft daher Fragen auf.
Kann ein Werk ohne meine Unterschrift als abgenommen gelten?▾
Ja. Das Gesetz sieht das vor, wenn der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern braucht es den Hinweis auf die Folgen in Textform.
Darf ich wählen zwischen Reparatur und Neuherstellung?▾
Nein. Das Gesetz gibt die Wahl dem Unternehmer: Er beseitigt nach seiner Wahl den Mangel oder stellt ein neues Werk her. Der Besteller kann das mangelfreie Ergebnis verlangen, nicht aber den Weg dorthin.
Wann darf man eine andere Firma auf Kosten der ersten beauftragen?▾
Nach erfolglosem Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist. Dann erlaubt das Gesetz die Selbstvornahme und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, sofern der Unternehmer die Nacherfüllung nicht zu Recht verweigert hat.
Wie lange bestehen Mängelansprüche?▾
Das Gesetz nennt zwei Jahre bei Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und fünf Jahre bei einem Bauwerk samt zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen. Der Lauf knüpft an die Abnahme an.